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KALIBRIERLABORATORIUM
Kalibrierlaboratorium DKD-K-30701
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Kalibrierlaboratorium DKD-K-16201

 
Laboratorium: Nützliche Informationen / FAQ



DKD-Musterkalibrierschein (200 KB)

* siehe DIN 1319 Teil 1,
Ausgabe Januar 1995
Titel:
"Grundlagen der Messtechnik" -Grundbegriffe -
Herausgeber:
DIN Deutsches Institut für Normung
e.V.Beuth-Verlag GmbH, Berlin-Wien-Zürich.

Messung*
Prüfung*
Kalibrierung*
Eichung*
Justierung*
Messunsicherheit*
Dauer einer Kalibrierung
Notwendigkeit einer Justierung
Gültigkeit einer Kalibrierung
Zusatzkosten bei einer bei einer notwendigen Justierung
Werteangaben vor der Justierung im Kalibrierschein
Sonderprüfpunkte
Hilfe bei technischen Problemen
Umfang des Kalibrierscheins

Messung*
Ausführen von geplanten Tätigkeiten zum quantitativen Vergleich der Messgröße mit einer Einheit. Die Auswertung von Messwerten der Messgröße bis zum angestrebten Ergebnis ist Teil der Messaufgabe und wird zur Messung der Messgröße gerechnet.

Prüfung*
Feststellen, inwieweit ein Prüfobjekt eine Forderung erfüllt. Mit dem Prüfen ist immer der Vergleich mit einer Forderung verbunden, die festgelegt oder vereinbart sein kann. Wird durch eine Messung ein Messwert ermittelt, so ist dies nur dann eine Prüfung, wenn dabei auch festgestellt wird, inwieweit der Messwert eine Forderung erfüllt.

Kalibrierung*
Ermitteln des Zusammenhangs zwischen Messwert oder Erwartungswert der Ausgangsgröße und dem zugehörigen wahren oder richtigen Wert der als Eingangsgröße vorliegenden Messgröße für eine betrachtete Messeinrichtung bei vorgegebenen Bedingungen. Bei der Kalibrierung erfolgt kein Eingriff, der das Messgerät verändert.

Eichung*
Die Eichung eines Messgerätes umfasst die nach den Eichvorschriften (z.B. Eichgesetz, Eichordnung) vorzunehmenden Qualitätsprüfungen und Kennzeichnungen. Durch die Qualitätsprüfung wird festgestellt, ob das Messgerät die Eichvorschrift erfüllt, d.h. ob es die an seine Beschaffenheit und seine messtechnischen Merkmale zu stellenden Forderungen erfüllt, insbesondere, ob die Beträge der Messabweichungen die Eichfehlergrenzen nicht überschreiten. Welche Messgeräte der Eichpflicht unterliegen, ist gesetzlich geregelt.

Justierung*
Einstellen oder Abgleichen eines Messgerätes, um systematische Messabweichungen so weit zu beseitigen, wie es für die vorgesehene Anwendung erforderlich ist. Justierung erfordert einen Eingriff, der das Messgerät bleiben verändert.

Messunsicherheit*
Kennwert, der aus Messungen gewonnen wird und zusammen mit dem Messergebnis zur Kennzeichnung eines Wertebereiches für den wahren Wert der Messgröße dient.

Dauer einer Kalibrierung
Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich fünf Werktage. Nach Absprache ist eine Bearbeitung innerhalb von drei Werktagen möglich. Vorraussetzung ist hier der einwandfreie Zustand des Kalibriergegenstandes.

Notwendigkeit einer Justierung
Eine Justierung ist häufig notwendig, nachdem eine vorherige Kalibrierung inakzeptable Messabweichungen ergeben hat. Die erfolgreiche Justierung , d. h. die erfolgreiche Beseitigung der Messabweichung, muss durch eine anschließende neuerliche Kalibrierung nachgewiesen werden.

Gültigkeit einer Kalibrierung
Die Festlegung der Kalibrierfristen im Rahmen der DIN EN ISO 9000 ff. "Prüfmittelüberwachung" ist eine Aufgabe, die von einer Vielzahl von Einflussfaktoren abhängt, so dass eine allgemein gültige Regelung den Anforderungen nicht gerecht werden kann. Die spezielle Einsatzbedingungen am Prüfort, die Prüfaufgabe bis hin zur Qualifikation des Prüfers haben starken Einfluss auf das Verschleißverhalten des Prüfmittels. Daher können optimierte Prüfintervalle, die auf die tatsächliche Grenznutzungsdauer abgestimmt sind, nur vom Prüfmittelüberwachenden ermittelt werden.

Zusatzkosten bei einer notwendigen Justierung
Diese sind je nach Aufwand unterschiedlich, es hängt von den benötigten Laborstunden ab und ob die Messwerte von vor der Justierung mit im Kalibrierschein stehen sollen.

Werteangaben vor der Justierung im Kalibrierschein
Dies ist auf Anfrage möglich. Es werden hier jedoch zusätzliche Gebühren erhoben.

Sonderprüfpunkte
Diese sind nach Absprache mit dem Leiter des DKD-Laboratoriums möglich.

Hilfe bei technischen Problemen
Unter
DKD-Laboratorium steht Ihnen unser Experten-Team gerne zur Verfügung und wird Ihre Fragen schnellst möglich beantworten.

Welchen Umfang hat ein Kalibrierschein?
In allen unseren Kalibrierscheinen sind folgende Punkte aufgeführt:

Art, Typ, Hersteller und Seriennummer des Kalibiergegenstandes
Name und Anschrift des Auftraggebers
Datum der Kalibrierung sowie der Ausstellung des Kalibrierscheins
Name und Unterschrift des Bearbeiters
Name und Unterschrift des Kalibrierstellenleiters oder dessen Stellvertreter
Die Bedingungen unter denen die Kalibrierung durchgeführt worden ist.
Die Nennung von angewendeten Festlegungen oder Verfahren
Eine generelle Aussage über die Rückführung der Messergebnisse
Die Messergebnisse und die damit verbundenen Messunsicherheiten

     
 
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